Wer Vordrucke zum Fangbuch,
Aufnahmeantrag, An- und Ummeldeformular
für die Verbandszeitschrift Märkischer
Angler oder den Antrag für die
Salmonidenberechtigung sucht, kann den
folgenden Link nutzen.
Um eine Genehmigung zum Befahren des
Landeswaldes zu bekommen, muss man
einen formlosen Antrag an den
Landesanglerverband Brandenburg e.V.
stellen. Die jeweiligen
Kreisanglerverbände sind leider nicht
berechtigt diese Genehmigungen zu
erteilen.
Weg zu den
Sommerfelder Kiesgruben
"Kieskuten"
F 04-123
Den Antrag zur Ausstellung eines neuen
Fischereischeines und die notwendigen
Kontaktdaten finden Sie unter folgendem
Link beim Landkreis Barnim:
Landkarte Land Brandenburg
Av "Goldener Karpfen" e.V.
Friedfischangeln ohne Fischereischein/ Gastangler
Link
Das Friedfischangeln ist ab dem
vollendeten achten Lebensjahr erlaubt.
Im Land Brandenburg muß man als Angler
ohne Fischereischein immer drei Papiere
mitführen:
1. Fischereiabgabemarke
(eingeklebt in Nachweiskarte)
2. Angelkarte
3. Personaldokument (soweit vorhanden)
Märkischer Angler - Ausgaben
Gewässerverzeichnis - Land Brandenburg