Informationen/ Links
Wer Vordrucke zum Fangbuch, Aufnahmeantrag, An- und Ummeldeformular für die Verbandszeitschrift Märkischer Angler oder den Antrag für die Salmonidenberechtigung sucht, kann den folgenden Link nutzen.
 
Um eine Genehmigung zum Befahren des Landeswaldes zu bekommen, muss man einen formlosen Antrag an den Landesanglerverband Brandenburg e.V. stellen. Die jeweiligen Kreisanglerverbände sind leider nicht berechtigt diese Genehmigungen zu erteilen.
 
Weg zu den
Sommerfelder Kiesgruben
"Kieskuten"
F 04-123
Den Antrag zur Ausstellung eines neuen Fischereischeines und die notwendigen Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link beim Landkreis Barnim:

                              
Untere Fischereibehörde
Landkarte Land Brandenburg
Vordrucke LAV
Av "Goldener Karpfen" e.V.
 

  
Pegelstände der Oder
Friedfischangeln ohne Fischereischein/ Gastangler
                                                                            Link
  
Das Friedfischangeln ist ab dem vollendeten achten Lebensjahr erlaubt.

Im Land Brandenburg muß man als Angler ohne Fischereischein immer drei Papiere mitführen:

1. Fischereiabgabemarke
    (eingeklebt in Nachweiskarte)

2. Angelkarte

3. Personaldokument (soweit vorhanden)
 
Märkischer Angler - Ausgaben
Gewässerverzeichnis - Land Brandenburg