Av "Goldener Karpfen" e.V.
 

  

Erklärung:       "Buntfische"

Unter "Buntfische" versteht man alle Weiß- und Friedfische die auf dem Fangbeleg nicht aufgeführt sind. Da auch Barsche gefangen werden, diese aber nicht zu den Weiß- und Friedfischen gehören, wurde auf dem Fangbeleg der Begriff "Buntfische" gewählt.

Zu den Weiß- und Friedfischen zählen z.B. : Plötze, Rotfeder, Ückelei, Blei oder die Güster.




  
     Muster für den DAV - Fangbeleg
Hinweise für das Ausfüllen der Belege

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     Fangbuch nicht vergessen!!!

Auszug aus der Gewässerordnung des LAV Brandenburg

4.5.2. Fangbuch

Das Fangbuch (Fangstatistik) ist Bestandteil der Angelberechtigung. Der Angler hat dieses, beim Angeln ständig bei sich zu führen. Ein Fisch, der entnommen und verwertet werden soll, ist unverzüglich in das Fangbuch einzutragen, unabhängig davon, ob dieser gehältert oder sofort getötet wird. Abweichend davon können Buntfische und Schleien am Ende des Fangtages eingetragen werden.

  
Gewäserordnung des LAV Brandenburg
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Fangbeleg - Download
LAV Brandenburg
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